Mit der Neufassung der TA Luft in 2021 wurden die bisherigen Geruchs-Immissionsrichtlinien der einzelnen Bundesländer in eine bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Insbesondere bei Anlagen, von welchen erfahrungsgemäß relevante Geruchsemissionen ausgehen können, ist nun im Genehmigungsverfahren immer auch zu prüfen, ob der Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen sichergestellt ist. Die Thematik der Geruchsbelästigung nimmt somit nun einen deutlich höheren Stellenwert ein.
Neben der Prüfung relevanter Geruchsimmissionen im Rahmen von Genehmigungsverfahren für neue oder zu ändernde Anlagen ist das Thema Geruchsimmissionen auch in Bauleitplanverfahren von Belang. Insbesondere wenn neu geplante Wohnnutzungen an bestehende gewerbliche, industrielle oder landwirtschaftliche Anlagen heranrücken, sind mögliche Konflikte im Vorfeld zu untersuchen.
Unsere Untersuchungsmethoden reichen dabei von abschätzenden Verfahren bis zu detaillierten Ausbreitungsberechnungen unter Berücksichtigung von örtlichen Gegebenheiten wie Topografie, Gebäudeeinflüssen und Windstatistiken. Bei folgenden Fragestellungen sind wir Ihnen gerne behilflich:
Bei der Probennahme und Ermittlung der Geruchsemissionen sowie der Ermittlung der Geruchsvorbelastung werden wir in Kooperation von der Olfasense GmbH unterstützt. Die Olfasense GmbH ist eine akkreditierte Messstelle und nach §29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Ermittlung von Geruchsemissionen und -immissionen notifiziert.