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Luftdichtigkeit

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Das Gebäudeenergiegesetz sowie die Normen zum Wärmeschutz DIN 4108-2 und DIN 4108-3 fordern eine dauerhaft luftdicht ausgeführte Gebäudehülle. In der DIN 4108-3 wird diese Forderung begründet: „Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte, die zu Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden.“

Wer ein Gebäude neu baut oder energetisch saniert, sollte auf einen Luftdichtheitstest (Differenzdruck-Messverfahren) nicht verzichten. Er prüft die Luftdichtigkeit des Gebäudes und gibt Auskunft darüber, ob durchgeführte Bau- und Sanierungsmaßnahmen fachgerecht und ohne Mängel ausgeführt wurden. Schwachstellen in der Gebäudehülle werden aufgespürt und können zielgenau saniert werden.

Wir unterstützen Sie dabei, das Ziel Ihres Bauvorhabens, eine optimale Wohn- und Arbeitsbehaglichkeit zu erreichen und die dafür eingesetzte Energie zu minimieren.

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