Erweiterete Fördermöglichkeiten

02-07-2016

Energieeffizienz: erweiterte Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinen in Kraft getreten

Das Bundesumweltministerium erweitert die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Erstmalig können Sportvereine Anträge für die Kommunalrichtlinie stellen. Das aktuelle Antragsfenster ist bis zum 30. September 2016 geöffnet.

Die Kommunalrichtlinie bietet ab dem 1. Juli 2016 erweiterte Fördermöglichkeiten für Klimaschutzprojekte in Kommunen. Zum ersten Mal können Sportvereine Anträge für Klimaschutzinvestitionen stellen. Auch für kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung wurde die Förderung ausgeweitet. Erstmalig gefördert werden mit einem neu eingeführten Förderschwerpunkt Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren. Neu ist auch die Förderung des Austausches von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kindertagesstätten.

Beim Bundesministerium für Umwelt erhalten Sie weitere Informationen.