Die Europäische Kommission hat am 26.10.2022 ihre Vorschläge zur Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinien vorgestellt. (Revision of the Ambient Air Quality Directives (europa.eu) )
Hierin werden deutliche Verschärfungen der Grenzwerte für Luftschadstoffkonzentrationen angestrebt, welche sich an den aktuellen globalen Luftgüteleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (Globale Luftgüteleitlinien der WHO: Feinstaubpartikel (PM2,5 und PM10), Ozon, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid. Zusammenfassung ) orientieren.
So ist für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) eine Halbierung der derzeit geltenden Grenzwerte zum Jahresmittelwert vorgesehen. Für Feinstaub (PM2,5) wird sogar eine Reduktion um 60 % des aktuellen Grenzwertes angestrebt. Diese Grenzwerte würden sich dann im Bereich der aktuellen Hintergrundbelastungswerte und darunter bewegen, was neue Anstrengungen bei der Luftreinhaltung erforderlich machen wird.
Neben den Grenzwerten zum Jahresmittelwert sollen auch die Kurzzeitgrenzwerte verschärft werden. Weiterhin werden neue Kurzzeitgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM2,5) vorgeschlagen.
Die neuen Anforderungen an die Luftqualität sollen gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission ab dem Jahr 2030 gelten. Bis zur Rechtskraft der neuen Grenzwerte muss jedoch noch das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden. Voraussichtlich Ende 2023 / Anfang 2024 könnten somit die neuen Anforderungen an die Luftqualität im Rahmen von Städtebau – und Infrastrukturprojekten verpflichtend werden.