Mit Aufstellung des Bebauungsplans soll Planungsrecht für Wohnbebauung geschaffen werden. Im Plangebiet liegt ferner eine bestehende Eissporthalle sowie ein Discount-Lebensmittelmarkt.
Für die geplante Ausweisung von neuer Wohnungbebauung ist insbesondere der Schienenlärm der angrenzenden Hauptstrecke Düsseldorf-Köln relevant. Schon im Vorfeld eines Wettbewerbes hat die schalltechnische Voruntersuchung Vorgaben zum erforderlichen Schallschutz gemacht. Der Siegerentwurf berücksichtigte damit schon wesentliche Voraussetzungen für das Bauleitplanverfahren.
Das Baukonzept sieht eine Riegelbebauung zum nördlichen und westlichen Rand des Plangebietes vor. Mit einer solchen Abschirmung werden relativ ruhige Innenbereiche für niedrigere Wohngebäude geschaffen, natürlich nicht ohne deutliche Einschränkungen für die Riegelbebauung selbst (Grundrisse).
Zudem waren die mittels Messung die Gewerbelärmimmissionen vorhandener Nutzungen zu ermitteln und Festsetzungen für das Planverfahren vorzuschlagen.
Leistungszeitraum 2011 - 2014