Für den geplanten Umbau der Bahnstrecken und Gleisanlagen im Bereich des Ostkreuzes Berlin wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Im Rahmen des Verfahrens zum Planfeststellungsabschnitts 2 wurde als aktive Schallschutzmaßnahme für die Bereiche auf Höhe der Bebauung eine 2 m über Schienenoberkante hohe Lärmschutzwand entlang einer Straße geplant. Letztendlich als Konsequenz aus einem Gerichtsverfahren wurde eine Erhöhung dieser Wand von bisher konstant 2 m über Schienenoberkante auf eine 2 m bis 6 m hohe, abtreppende Wand über Schienenoberkante vorgesehen.
Im Rahmen der durchgeführten Untersuchung war zu prüfen, ob sich durch diese Erhöhung ergänzend zu den schalltechnischen Verbesserungen ggf. Nachteile bezüglich der Verschattungssituation für Teile der umliegenden Bebauung ergeben. Zur Einschätzung der Situation wurde eine Bewertung der Besonnungssituation nach Teil 1 der DIN 5034, „Tageslicht in Innenräumen“, durchgeführt. Maßgebend für die Beurteilung war der Vergleich zwischen der Situation nach Ausführung der 1. Planungsvariante mit der Besonnungssituation der Bebauung im Umfeld nach Umsetzung der nun vorgesehenen höheren, abtreppend verlaufenden Lärmschutzwand.
Projektzeitraum: Juli - August 2009
Planer: DB ProjektBau
Vergleich und Bewertung der Verschattungsbilder