Seit längerem ist die DIN 4109 novelliert worden. Seit Verabschiedung der Neufassungen von Juli 2016 und Januar 2018 wurden diese nach und nach in verschiedenen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt.
Mit der neuen Bauordnung ist zum 02.01.2019 auch die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW erlassen worden. Dadurch ist nun der 1. Teil der neuen DIN 4109, Ausgabe 2018 auch in Nordrhein-Westfalen baurechtlich verbindlich anzuwenden. Neben in Teilen leicht erhöhten Anforderungen beim Schallschutz im Gebäude, können sich hierdurch insbesondere erhöhte Anforderungen im Bezug auf den Schallschutz gegen Außenlärm ergeben.
Bei Ermittlung der Außenlärmbelastung ist eine Minderung des Beurteilungspegels für Schienenverkehr im Vorfeld mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Erforderlichenfalls ist eine gutachterliche Stellungnahme eines Sachverständigen einzuholen.
Den Runderlass sowie die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW finden Sie unter folgendem Link: Recht NRW
Bei Fragen zur neuen DIN 4109 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.