Natur- und Wasser-Erlebnis-Park "Emscherland 2020"

Foto
Peutz

Im Zuge des regionalen Kooperationsvorhabens „Emscherland 2020” soll auf der Stadtgrenze zwischen Recklinghausen und Castrop-Rauxel am Wasserkreuz der Emscher und dem Rhein-Herne-Kanal ein mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geförderter Natur- und Wasser-Erlebnis-Park entstehen. Zusammen mit den Planungen zu den Emscher-Terrassen, dem Platz der Schichten und dem „Sprung über die Emscher“, einem Brückenbauwerk über Emscher und Rhein-Herne-Kanal, wird dieser Park einen neuen Freizeit- und Naherholungsraum für die Bürgerinnen und Bürger der Städte Recklinghausen und Castrop-Rauxel sowie für das angrenzende, überwiegend dicht besiedelte Umland bilden.

Zur Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für das Plangebiet wurden die Bebauungspläne Nr. 256 „Emscherland / Wasserkreuz“ der Stadt Castrop-Rauxel und Nr. 304 „Emscherland / Wasserkreuz“ der Stadt Recklinghausen aufgestellt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 256 der Stadt Castrop-Rauxel befindet sich zudem die Wartburginsel mit hier vorhandenen Sportanlagen und gastronomischen Nutzungen.

Im Rahmen von zwei schalltechnischen Untersuchung für die beiden Bebauungspläne waren die auf das Vorhaben / die Plangebiete einwirkenden und die hiervon ausgehenden, auf die Umgebung einwirkenden, Geräuschimmissionen mittels digitaler Simulationsmodelle rechnerisch zu ermitteln und anhand der zulässigen Immissionsbegrenzungen zu bewerten.

Die im Zuge der zur Umgestaltung des Geländes zu erwartenden Baulärmimmissionen in der Nachbarschaft waren zu ermitteln und gemäß den Vorgaben der AVV Baulärm (Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen -) zu beurteilen.

Die Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft der auf der Wartburginsel (im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 256 der Stadt Castrop-Rauxel) immissionsrelevanten Sportstätten und gastronomischen Nutzungen waren zu ermitteln und zu beurteilen auf Grundlage der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm.

Die Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft sowie auf dem Vorhabengelände selbst der auf dem Vorhabengelände geplanten immissionsrelevanten Freizeitnutzungen, die Nutzung des neu geplanten Parkplatzes an der Suderwicher Straße, des Parkplatzes nordwestlich der Alten Fahrt sowie dem geplanten Brückenbauwerk „Sprung über die Emscher“ mit dem dazu gehörigen „Platz der Schichten“ waren zu ermitteln und zu beurteilen auf Grundlage der „Freizeitlärmrichtlinie“ NRW.

 

Schallimmission

Die im Bereich des Plangebietes vorliegenden Verkehrslärmimmissionen der angrenzenden Straßen und der Schifffahrt auf dem Rhein-Herne-Kanal waren gemäß den Vorgaben der RLS für den Straßenverkehr und der ABSAW für den Schiffsverkehr zu ermitteln.

Mögliche Erhöhungen der Verkehrslärmimmissionen im Umfeld des Plangebietes waren im Vergleich des Prognose-Null-Falls für den Samstagsverkehr mit den Belastungsfällen (Prognose-Plan-Fälle) für den Samstagsverkehr und Spitzenveranstaltungen zu ermitteln und zu bewerten.

Zur Festlegung von passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß der DIN 4109:2018 wurden die "maßgeblichen Außenlärmpegel" auf Grundlage der Verkehrslärmberechnungen sowie der Lärrmarten „Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm ermittelt.

Projektzeitraum: 2020

Auftraggeber
Emschergenossenschaft
Stadt
Castrop-Rauxel / Recklinghausen
Arbeiten
Schallschutz gegen Außenlärm
Schallschutz Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sport-/Freizeitlärm
Schallschutz Baulärm
Land
Deutschland