Zum 01. Februar 2022 wird die Förderung für den Neubau des Effizienzhauses/-gebäudes 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt. Dies wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) damit begründet, dass der Nutzen im Hinblick auf die CO2-Einsparung gegenüber dem baurechtlichen Neubau-Standard zu gering sei. Einen größeren Nutzen versprechen hingegen energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden. Daher soll sich das BEG-Förderprogramm in Zukunft darauf konzentrieren.
Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung. Danach gibt es für den Neubaubereich nur noch das Förderniveau Effizienzhaus/-gebäude 40. Die Förderprogramme für Bestandssanierungen bleiben unverändert.