Gebäudeenergiegesetz: Neuer Entwurf soll EnEV und EEWärmeG ersetzen

11-06-2019

Das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zukünftig die Vorgaben zur Energieeinsparung für Gebäude einheitlich zusammenführen. Das GEG wird dazu langfristig die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme Gesetz (EEWärmeG) ersetzen. Ein Entwurf des GEG wurde am 28.05.2019 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) veröffentlicht und in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Unter anderem sind im Entwurf des GEG wesentliche Neuerungen in Bezug auf die anzuwendenden Berechnungsverfahren geplant. Ob auch die energetischen Anforderungen für Neubauten gegenüber der aktuellen EnEV verschärft werden, oder ob das aktuelle Anforderungsniveau weiter bestehen bleiben soll, wird derzeit noch zwischen den beteiligten Ressorts verhandelt.

Den aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes finden Sie hier.

Außerdem stehen wir Ihnen bei Fragen zu den aktuellen Vorgaben zur Energieeinsparung für Gebäude, zu EnEV, EEWärmeG und dem geplanten Gebäudeenergiegesetz sowie zu Fördermöglichkeiten zum Beispiel durch die KfW gerne zur Verfügung.