Zielkonflikte zwischen Innenentwicklung und Immissionsschutz
Am 24.09.2020 wurde der Abschlussbericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bauminister und Umweltministerkonferenz veröffentlicht. Mit dem Titel Zielkonflikte zwischen Innenentwicklung und Immissionsschutz (Lärm und Gerüche) wurden verschiedene Aspekte, die zu den bekannten Restriktionen bei der Konfliktbewältigung für heranrückende Wohnbebauung in der Bauleitplanung führen, zusammengestellt. Dabei wurden die zur Verfügung stehenden Maßnahmen von aktiven Schallschutzmaßnahmen über die architektonische Selbsthilfe bis zu speziellen Fensterkonstruktionen inkl. Prallscheiben, Vorhangfassaden und nicht öffenbare Fenster diskutiert.
Vor- und Nachteile einer Geräuschkontingentierung werden aufgezeigt. Der Abschlussbericht enthält zudem einen Vorschlag zu einer Experimentierklausel als neue Nummer 6.10 oder 7.5 der TA-Lärm um besondere passive Schallschutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbelärm in der kommunalen Bauleitplanung rechtssicher zu ermöglichen. Gleichfalls wird eine Neuregelung hinsichtlich der Berücksichtigung von Fremdgeräuschen vorgeschlagen.
Es ist deutlich erkennbar dass sich die Ministerkonferenz dem Konflikt von Innenentwicklung und Immissionsschutz sehr bewusst ist. Die Bundesregierung antwortet auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten des Bundestages am 04.02.2021 dass weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden und ein späterer Entwurf des Umweltministeriums zur TA zwischen den Bundesressorts abgestimmt werden muss.
Es bleibt abzuwarten, wann in einer der wesentlichen Fragen unser täglichen Untersuchungsarbeit neue rechtliche Vorgaben verabschiedet werden.