DAS OHR BAUT MIT
Der bauliche Schallschutz sorgt bei der Gebäudeplanung für die Begrenzung der Schallübertragung aus fremden Wohnungen und Arbeitsräumen, aus Betrieben, haustechnischen Anlagen und von Außenlärm. So wird ein ruhiges Wohnen und Arbeiten ermöglicht. Schon vor dem Bauen kann die Akustik der Räume gezielt gesteuert werden.
Wir bieten Ihnen folgende Planungsbereiche:
- Bauakustische Planung für Neu- und Umbauten
Abstimmung des gewünschten Schallschutzniveaus innerhalb des Gebäudes (z. B. DIN 4109, Beiblatt 2 DIN 4109, VDI 4100) - Überprüfung der Schalldämmung und Schallabsorption von Bauteilen und Materialien in unserem Akustiklabor
- Güteprüfung zur Qualitätssicherung
Im Rahmen Ihres Baugenehmigungsverfahrens erstellen unsere staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz für Sie Ihre Schallschutznachweise nach DIN 4109.
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