In Emmerich ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33/1 "Kaserne" vorgesehen. Geplant ist die Entwicklung von Gewerbegebietsflächen, Wohngebietsflächen (als Sondergebiet) und Mischgebietsflächen sowie Sondergebietsflächen mit Nutzungen durch ein Reitsportzentrum sowie durch einen Nahversorger. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt auf einem ehemaligen Kasernengelände, westlich des Borgheeser Wegs, südlich der Ostermayerstraße und nördlich der Straße Am Busch. Östlich verläuft die Klever Straße. Innerhalb der Fläche SO1 des Bebauungsplangebietes ist die Errichtung eines Reitsportzentrums geplant. Hierzu war eine Prognose möglicher Geruchsimmissionen im Umfeld durchzuführen und gemäß der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) zu beurteilen. Ferner waren im Rahmen einer für diesen Bebauungsplan durchzuführenden schalltechnischen Untersuchung die vom Plangebiet zukünftig ausgehenden Gewerbelärmemissionen soweit einzuschränken, dass im Bereich der nächstgelegenen schützenswerten Nutzungen außerhalb des Plangebietes die Anforderungen gemäß TA Lärm in Summe mit den vorhandenen Immissionen eingehalten bzw. nicht relevant erhöht werden. Für die maßgebenden Teilflächen des Bebauungsplangebietes (Gewerbeflächen und Sondergebiet Reitsportzentrum sowie Sondergebiet Nahversorger) wurde daher eine Kontingentierung der zulässigen Schallemissionen je Quadratmeter in Form einer Festsetzung der zulässigen Emissionskontingente LEK gemäß DIN 45691 durchgeführt. Neben den Geräuschimmissionen zum Gewerbelärm die Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm im Plangebiet, sowie außerhalb des Plangebietes zu erheben und zu beurteilen. Des Weiteren erfolgt eine Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Umfeld für den Straßenneubau der Planstraßen.
Projektzeitraum: 2014 - 2016
SU Verkehrslärm
SU Gewerbelärm
Gewerbelärmkontigentierung