Lichtimmissionen werden in unserem Alltag an vielen Orten erzeugt – durch Beleuchtung großer Industrieanlagen oder Logistik-Umschlagplätzen, an Flughäfen, an Justizvollzugsanstalten, aber auch durch Flutlichtanlagen an Sportplätzen, Fahrgeschäfte einer Kirmes sowie Parkplatzbeleuchtungen und selbstleuchtende Werbereklamen an Supermärkten oder an Tankstellen.
Durch eine Untersuchung der erzeugten Lichtimmissionen kann anhand des gemeinsamen Runderlasses „Lichtimmissionen: Messung, Beurteilung und Verminderung“, auch häufig als „Lichtrichtlinie“ bezeichnet, beurteilt werden, ob vorhandene oder geplante Beleuchtungsanlagen keine übermäßigen Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft hervorrufen.
Bei vorhandenen Anlagen wird dies in der Regel einfach durch Messung untersucht. Geplante Anlagen werden über eine Simulation anschaulich untersucht und bewertet. Sollten Überschreitungen existieren, berät Peutz anhand der Untersuchungsergebnisse und gibt Vorschläge zur Optimierung der Situation.