Luft-Wasser-Wärmepumpe (Energieeffizienz contra Schallschutz)

16-03-2021

Der Einsatz effizienter Wärmepumpen (Nutzung von Umweltwärme) wirkt sich günstig auf den Primärenergiekennwert des Gebäudes aus, was den Anforderungen an den Nachweis des seit dem 01.11.2020 geltenden GEG (Gebäudeenergiegesetz) zuträglich ist. Durch die Verwendung von Wärmepumpen für die Erzeugung von Wärme, besteht die Möglichkeit auf die direkte Nutzung fossiler Energieträger zu verzichten. Die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage ermöglicht den nahezu gänzlichen Umstieg auf erneuerbare Energien. Neben der Reduzierung von CO2-Emissionen, darf mit Einführung des GEG der aus erneuerbaren Energien gewonnene Strom zum Teil bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs des Gebäudes positiv berücksichtigt werden.
Wird die Anlagentechnik auf ein niedriges Temperaturniveau, also auf eine geringe Differenz zwischen Wärmequelle und Systemtemperatur, ausgelegt, ist die Wärmepumpe besonders effizient.  Der Anteil, der durch einen energetisch ungünstigeren Spitzenlastkessel oder einen integrierten elektrischen Heizstab bereitgestellten Wärme, wird so möglichst reduziert, was sich positiv auf die energetische Bilanzierung auswirkt.

Auch bei der Bewertung der Effizienzklasse für Wohngebäude erreichen durch Wärmepumpen konditionierte Gebäude, aufgrund des Einsatzes der Umweltwärme, gute bis sehr gute Ergebnisse. Auch wenn es sich hierbei nicht um einen Anforderungswert nach GEG handelt, wird der Endenergiebedarf und die damit erreichte Effizienzklasse informativ im Energieausweis aufgeführt und kann beispielsweise für Vermarktungszwecke genutzt werden.

Zudem wird der Einbau von effizienten Wärmepumpen von der BAFA und der KfW im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ und der KfW-Programme für „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ (bei Letzterem können Anträge noch bis zum 30.06.2021 gestellt werden) gefördert.

Luft-Wasser-Wärmepumpen sind im Wohnungsbau gefragt. In neuen Wohngebieten werden zu jedem Reihen- oder jeder Doppelhaushälfte solche Einheiten geplant. Wo solche Geräte aufgestellt werden legt unter anderem auch der Schallschutz fest. Dadurch, dass alle Wohneinheiten solche Anlagen erhalten, wird das Immissionsschutzrecht untereinander ja nicht aufgehoben. Die Anforderungen der TA-Lärm und die Richtwerte, oftmals dann die niedrigen Nachtwerte für reine und allgemeine Wohngebiete, sind von Nachbar zu Nachbar einzuhalten. Auch für das eigene Gebäude besteht zu Recht die Erwartung das der Schlaf durch solche oftmals tieffrequenten Geräusche nicht gestört wird.

Es bedarf also in der Planung von Wohngebieten schon frühzeitig entsprechender Schallbetrachtungen. Die Schallimmissionen von Außengeräten sind in den vergangenen Jahren zwar deutlich gesunken, Beurteilungspegel im „Nachtmodus“ von 35 bis 45 dB(A) zur Nachtzeit je nach Leistungsgröße in 3m Abstand sind heute durchaus üblich. In einem Urteil vom VG Köln vom 13.03.2020 (AZ: 8 K 16093/17) wird entschieden, dass zudem Abstandsflächen einzuhalten sind. Beides schränkt die möglichen Aufstellorte doch deutlich ein.

Ein Beispiel einer Luft-Wasser-Wärmepumpe zeigt das nachfolgende Bild inkl. des Versuches nachträglich eine Lärmminderung zu erzielen. Eine anfangs frei aufgestellte Außeneinheit vor dem eigenen Gebäude und gegenüber vom Nachbarn wurde mittels „Mülleimer-Einhausung aus Blech“ umbaut und versucht eine Entdröhnung und Minderung mit Schaumstoffstücken zu erreichen. Es zeigt, dass die Auswirkungen oftmals unterschätzt werden.
  

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz hat schon 2013 einen Leitfaden „für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ herausgegeben. Dort werden auch Hinweise zu Abständen und den Einflüssen von Aufstellsituationen gegeben. Eine Beton Seitenwand und reflektierende Aufstellfläche führen z.B. am oben gezeigten Ort des Betrachters zu bis zu  6 dB(A) höheren Immissionen. Eine Integration in Gebäuden oder z.B. in die Garage mit schallgedämpften Zu- und Abluftöffnungen kann Sinn machen. Bei solchen Situationen ist aber erhöhtes Augenmerk auf Körperschallimmissionen zu legen.

Luft-Wasser-Wärmepumpen sind aus energetischer und umwelttechnischer Sicht eine sehr gute Lösung, führen aber schalltechnisch manchmal zu Problemen. Wie bei vielen Aufgaben ist hier eine frühzeitige Betrachtung sinnvoll um nachträgliche Mehrkosten zu vermeiden.
 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

https://www.peutz.de/sites/peutz.de/files/publicaties/LAI-Leitfaden_Station%C3%A4re%20Ger%C3%A4te_28_08_2013.pdf