Im Koalitionsvertrag der Ampel finden sich auch Absichtserklärungen zum Schallschutz im Städtebau. So soll die Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung aus Straßen-, Schienen-, Flugverkehr und von Industrie- und Gewerbebetrieben geprüft werden. Das wäre eine deutliche Abkehr von der bisherigen Vorgehensweise, bei der für jede Lärmart weitgehend eigenständige Beurteilungen erforderlich sind. Dazu soll auch die TA Lärm modernisiert werden und „an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten“ angepasst werden – um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen. Dies berührt einen der bislang häufig schwierigsten Punkte der städtebaulichen Planung. Wir sind gespannt, wie hier die konkrete gesetzgeberische Umsetzung aussehen wird.