Änderungsplanfeststellung A 59, Duisburg

Für eine städtebauliche Planung im Zentrum von Duisburg wurde auch eine Anpassung der A 59 im Bereich des Plangebietes geplant. Diese Planung sollte im Rahmen einer Änderungsplanfeststellung gesichert werden. Auftraggeber war der Bauherr eines Möbelhauses, planendes Ingenieurbüro Spiekermann AG und Planungsträger der Landesbetrieb Straßen NRW. Für das Planfeststellungsverfahren wurden die schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme nach 16. BImSchV untersucht. Für den Untersuchungsbereich wurden aktive Schallschutzmaßnahmen und der Einbau von offenporigem Asphalt (OPA) untersucht. Diese aktiven Maßnahmen wurden sowohl schalltechnisch als auch wirtschaftlich detailliert untersucht und eine Vorzugsvariante unter Anwendung der Maßstäbe einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgelegt.

 

 

 

Zur Darstellung der Ergebnisse wurden u.a. Isophonenberechnungen für den Tages- und Nachtzeitraum sowie Einzelpunktberechnungen durchgeführt. In dem nebenstehenden Lageplanausschnitt sind beispielsweise die Gebäude farblich gekennzeichnet, bei denen eine Überschreitung der Grenzwerte ohne Schallschutz vorliegt. Anhand dieser Darstellungsvariante ist ein erster Überblick der vorliegenden Lärmsituation möglich. Mittels Einzelpunktberechnungen wird diese schließlich detailliert betrachtet.

Gleichfalls erfolgt für das Untersuchungsgebiet eine mikroskalische Untersuchung zu verkehrsbedingten Luftschadstoffen gemäß 39. BImSchV.

Leistungszeitraum: 2010 - 2013

Auftraggeber
Krieger Projektentwicklungs- und Bau GmbH
Stadt
Duisburg
Arbeiten
Schalltechnische Untersuchung / Luftschadstoff-untersuchung zur Änderungsplanfeststellung der A 59 in Duisburg