Aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.07.2015 wurde dem Auftraggeber, der Stadt Dortmund, vom Senat des Oberverwaltungsgerichtes aufgetragen die Luftschadstoffbelastung entlang der B1 für Stickstoffdioxid (NO2) mittels Simulationsberechnungen ermitteln zu lassen. Die Stadt Dortmund hat diese Aufgabenstellung um eine Ermittlung der Stickstoffdioxidkonzentrationen entlang der B1 von der Kreuzung Wittekindstraße (Westfalenhallen) bis Querung B236 über eine Länge von rund 5 Kilometern und eine Bereite von 250 Metern beiderseitig der B1 und um die Berechnung der Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5) erweitert. Es wurden drei Szenarien untersucht um die Bestandssituation zu Analysieren und die Auswirkungen eines Lkw-Fahrverbotes auf der B1 zu ermitteln. Hierfür wurden Luftschadstoffausbreitungsberechnungen in Bezug auf die Luftschadstoffemissionen für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO2) mit dem Simulationsprogramm MISKAM (Mikroskaliges Ausbreitungsmodell) durchgeführt. Die hiermit ermittelten Immissionen wurden mit den Grenzwerten der 39. BImSchV verglichen und beurteilt.
Erbrachte Leistungen:
- Schadstoffuntersuchungen
Projektzeitraum: 2016 - 2017