Lärmvorsorge, Ausbau A 52

 

Zum Ausbau der A 52 in Niederkrüchten-Elmpt wurde eine lärmtechnische Untersuchung gemäß 16.BImSchV vorgenommen. Ein Anspruch auf Lärmschutz ergab sich hier aus dem Neubau der A 52 mit der Anschlussstelle und der neuen Verbindungsstraße (Roermonder Straße). Durch den Neubau einer zusätzlich geplanten Querspange resultierten entsprechend der 16.BImSchV keine Ansprüche auf Lärmschutz.

Für den erforderlichen Lärmschutz zur A 52 wurden vier Lärmschutzvarianten untersucht:

  • ohne aktive Schallschutzmaßnahmen
  • mit aktiven Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung Tages- und Nachtgrenzwerte
  • mit aktiven Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung Grenzwerte Tag und Außenwohnbereiche
  • optimierte Wahlvariante des aktiven Schallschutzes

Für den Neu- bzw. Ausbau der A 52 wurden für die Wahlvariante bis zu 4 m hohe Lärmschutzwände über Gelände vorgesehen. Für die Außenwohnbereiche konnte mit der gewählten aktiven Schallschutzmaßnahme an nahezu allen Gebäuden (bis auf eins) der Immissionsgrenzwert am Tag eingehalten werden. Für die Nacht besteht dem Grunde nach ein verbleibender Anspruch auf passiven Schallschutz an insgesamt 13 Gebäuden.

Digitale Simulationsmodelle mit dem Programm Soundplan ermöglichen eine Vielzahl von Ergebnisdarstellungen, z. B. als Lageplan oder Schnittlärmkarte.

Auftraggeber
Spiekermann GmbH im Auftrag Landesbetrieb Straßebau NRW
Stadt
Niederkrüchten
Arbeiten
Schalltechnische Untersuchungen zum Ausbau der A 52 in Niederkrüchten