Adviceservice

Fluglärm

Kontaktinformation

Fluglärm stellt eine erhebliche Belastung für das Umfeld von Flughäfen dar und ist daher Gegenstand unserer Untersuchungen.

So wurden im Auftrag der Abteilungen Nachbarschaftsdialog und Immissionsschutz in den vergangenen Jahren mehr als 1.000 Untersuchungen zur vorhandenen Bausubstanz in Gebäuden bezüglich des Schallschutzes gegenüber Fluglärm erfasst. Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus darf dabei der zulässige Innenraumpegel den maximalen Wert von Li=55 dB (A) nicht überschreiten. Bei Überschreitung des zulässigen Innenraumpegels berät unser Team zu entsprechenden Minderungsmaßnahmen.

Das freiwillige Schallschutzprogramm der Flughafen Düsseldorf GmbH basiert auf aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkforschung und geht beim Schutz vor Fluglärm am Tage im Rahmen des Fluglärmgesetzes auch über das vom Gesetzgeber geforderte Maß hinaus.

 

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