Adviceservice

Gewerbelärm

Kontaktinformation

Als Gewerbe- oder Industrielärm wird der Lärm großer Industrie- und Fabrikanlagen sowie der kleinerer Handwerksbetriebe bezeichnet.

Unsere Beratung findet Anwendung bei ganz unterschiedlichen Projekten, etwa die Betrachtung einer einzelnen Wärmepumpe bis hin zu ganzen Industrieanlagen.

Wichtigste Vorschrift für ausreichende Vorsorge und Schutz vor Lärm gegen erhebliche Belästigungen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die konkreten Anforderungen für betriebliche Geräuschquellen werden durch die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) definiert.

Belastbare Ergebnisse für alle Projekte

Lösungen für eine zukunftsorientierte Welt