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Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren werden von unserem Team auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Berechnungen für geplante Schienenbauprojekte nach Schall03 durchgeführt.
Oberstes Ziel ist für unsere erfahrenen Ingenieurinnen und Ingenieuren, Physikerinnen und Physikern die optimale Beratung schalltechnischer Aspekte in allen Planungsphasen.
Projekte, bei denen solche Untersuchungen erfolgen, können sein: