Adviceservice

Schienenlärm

Kontaktinformation

Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren werden von unserem Team auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Berechnungen für geplante Schienenbauprojekte nach Schall03 durchgeführt.

Oberstes Ziel ist für unsere erfahrenen Ingenieurinnen und Ingenieuren, Physikerinnen und Physikern die optimale Beratung schalltechnischer Aspekte in allen Planungsphasen.

Projekte, bei denen solche Untersuchungen erfolgen, können sein:

  • Neu- und Ausbaumaßnahmen von Bahnstrecken
  • Neu- und Ausbaumaßnahmen von Bahnhöfen
  • Neu- und Ausbaumaßnahmen von Haltpunkten und Abstellanlagen

Belastbare Ergebnisse für alle Projekte

Lösungen für eine zukunftsorientierte Welt