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Die Nutzung von Sport- und Freizeitanlagen führt häufig zu erheblichen Geräuschentwicklungen. Die entstehenden Geräusche werden durch technische Geräte wie Lautsprecher oder Motoren, durch die Sporttreibenden selbst oder durch Zuschauer hervorgerufen.
Je nach Stärke und zeitlichem Aufwand können diese zu Belästigungen führen. Um den Nachbarschaftsschutz sicherzustellen, regelt die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) die Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen, die während der Veranstaltung selbst und der An- und Abfahrzeiten, auftreten. Der von Freizeitanlagen ausgehende Lärm wird gemäß länderspezifischen Regelungen (Freizeitlärmrichtlinien) beurteilt.
Der Aspekt „Sport- und Freizeitlärm“ sollte schon im Planungsstadium bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder Genehmigungen nach §34 BauG berücksichtigt werden.
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