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Staubimmissionen

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Durch Bautätigkeiten entstehen neben Lärm und Erschütterungen auch Luftschadstoffimmissionen, insbesondere durch Staub. Neben den gesundheitsschädlichen Feinstaubimmissionen können auch sichtbare Staubablagerungen im Umfeld der Baustelle ein Problem darstellen.

Sowohl für die Luftschadstoffkonzentrationen als auch für die Staubniederschläge sind einzuhaltende Grenzwerte in gesetzlichen Vorgaben definiert.

Beurteilungsrelevante Staubimmissionen können auch durch anlagenbezogene Tätigkeiten entstehen und sind in den Genehmigungsverfahren hierzu entsprechend zu untersuchen. Steinbrüche sind hier als ein typischer Fall zu nennen.

Staubemissionen ermitteln wir gemäß den VDI-Richtlinien 3790 Blatt 3 und 4 sowie ergänzender Richtlinien (zum Beispiel „Staubemissionen durch Sprengungen“).

Die Immissionsberechnungen erfolgen in der Regel mit den Ausbreitungsmodellen AUSTAL oder LASAT.

In besonderen Situationen können auch mikroskalige Modelle wie MISKAM und GRAMM/GRAL zum Einsatz kommen.

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