Home / Elektromagnetische Verträglichkeit
Home / Elektromagnetische Verträglichkeit
Als elektromagnetische Felder werden elektrische und magnetische Felder bezeichnet, die unter anderem beim Betrieb technischer Anlagen und Infrastrukturen entstehen, beispielsweise durch Energieversorgungsanlagen, elektrische Leitungen oder Bahntrassen.

Elektrische und elektronische Ausrüstungen müssen daher so beschaffen sein, dass keine ungewollten elektromagnetischen Beeinflussungen auf andere Geräte oder auf Personen in ihrer Umgebung entstehen.
Die Fähigkeit eines technischen Geräts, seine Umgebung nicht durch ungewollte elektrische oder elektromagnetische Effekte zu stören oder selbst durch andere Geräte gestört zu werden, wird als elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bezeichnet.
Für eine ausreichende Vorsorge und den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die wichtigste rechtliche Grundlage dar. Die konkreten Anforderungen zur Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit sowie der geltenden Grenzwerte werden durch die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgelegt.
Peutz berät zu unterschiedlichen Projekten im Bereich elektromagnetischer Felder, etwa zur Bewertung einzelner Anlagen, technischer Einrichtungen oder Infrastrukturen wie z.B. Bahntrassen in innerstädtischen und außerstädtischen Bereichen.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.