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Eine immer dichter werdende Besiedlung in Ballungsräumen führt zu einer immer geringeren Entfernung der Bebauung zu störenden Geräuschquellen. Unser engagiertes Team von Ingenieurinnen und Ingenieuren, von Physikerinnen und Physikern steht öffentlichen und privaten Bauherren beratend zur Seite. Hier gilt es im Sinne des § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) bereits in einem frühen Stadium der Planung Aspekte des Lärmschutzes zu berücksichtigen.
In Sonderfällen werden die Berechnungen durch individuell angepasste Messungen ergänzt. Unter Zugrundelegung aller Randbedingungen werden die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf ein wirtschaftliches Gesamtkonzept optimiert und planerisch dargestellt. Durch eine zielgerichtete Beratung innerhalb der Entwurfsplanung in Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren werden mögliche Konflikte früh erkannt und bei der Planung berücksichtigt (Lärmvorsorge).
Zudem führt unser Team Untersuchungen bei bestehenden Verkehrswegen im Hinblick auf Lärmsanierungsmaßnahmen durch. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge ist die Lärmsanierung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird auf freiwilliger Basis durchgeführt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zeigt sich häufig, wie sehr z. B. bei Erörterungsterminen die fachliche Kompetenz – auch in verwandten akustischen Themen wie Bauakustik, Raumakustik oder Bauphysik – zu einer Versachlichung beitragen kann.