In der Gemeinde Wustermark (Kreis Havelland in Brandenburg) ist auf dem ehemals für Güterumschlag genutzten Gelände südlich der DB-Stecke Oebisfelde-Spandau die Entwicklung des „Bahntechnologie Campus Havelland“ geplant. Auf dem Gelände des BTC Havelland sollen bahnaffine Betriebe und Forschungseinrichtungen angesiedelt werden. Hierzu ist auch der Neubau von Güterzugzustellgleisen zu den Betrieben im BTC Havelland geplant. Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen und Nutzungsangaben der örtlichen Betriebe sind die Geräuschimmissionen der Bestandssituation und der geplanten Nutzung zu ermitteln und gemäß der TA Lärm zu bewerten. Dabei ist zu prüfen, welche flächenbezogenen Schallleistungspegel möglich sind, damit die in der Nachbarschaft zulässigen gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden.
Für den Neubau einer Haupterschließungsstraße und drei Stichstraßen auf dem Gebiet des Bahntechnologie Campus Havelland ist zu prüfen, ob die Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV eingehalten werden und die Nachbarschaft vor möglichen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu schützen ist. Darüber hinaus stellt der Neubau der Güterzugzustellgleise einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV dar, den es zu prüfen gilt. Die durch die Baumaßnahmen auftretenden Bautätigkeiten und damit einhergehende Schallimmissionen an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen sind zu ermitteln und auf Grundlage der AVV Baulärm zu beurteilen. Bei Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm sind mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen. Durch Zugvorbeifahrten auf den Rangiergleisen können in den südlich angrenzenden Wohnnutzungen relevante Erschütterungsimmissionen verursacht werden. Anhand von gemessenen, typischen Erschütterungsemissionsspektren für Güterzüge werden überschlägig die in dem angrnezenden Ort Elstal zu erwartenden Erschütterungsimmissionen prognostiziert und mit den Anforderungen der DIN 4150, Teil 2, „Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden“ verglichen.
Auch die Auswirkungen der Planungen auf die Luftschadstoffimmissionen im Umfeld des Geländes müssen ermittelt und beurteilt werden. Hierfür werden Luftschadstoffausbreitungsberechnungen für den Straßen- und Schienenverkehr für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid durchgeführt. Die Beurteilung der Berechnungsergebnisse erfolgt dabei anhand der Grenzwerte der 39. BImSchV. Ebenfalls zu beurteilen sind die Lichtimmissionen, die durch die geplanten stationären Leuchten zur Beleuchtung der Zufahrts- und Erschließungsstraßen und der Gleisanlagen hervorgerufen werden. Zur Beurteilung der prognostizierten Lichtimmissionen wird die „Leitlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Leitlinie)“ des Landes Brandenburg herangezogen.
Projektzeitraum: 2018
SU Gewerbelärm
SU Baulärm
Erschütterungsprognose
Schadstoffuntersuchungen
Stickstoffdeposition
Lichtimmissionen