Adviceservice

Schallschutz

Kontaktinformation

Lärm ist unerwünschter Schall, der störend oder belästigend wirken kann. Lärm lässt sich als Nebenprodukt von Mobilität und Produktivität aber nicht vermeiden. Besonders in Ballungsräumen bestehen oft Lärmkonflikte. Hier ist es die Aufgabe des Schallschutzes, die Belange von Anwohnern mit der notwendigen Führung von Verkehrswegen in Städten und der Planung von Gewerbebetrieben in Einklang zu bringen.

Dazu zählen:

  • Ermittlung der schalltechnischen Situation
  • Untersuchungen zur Genehmigungsplanung für Bauvorhaben jeder Art, wie zum Beispiel Verkehrswege, Gewerbebetriebe, Sport- und Freizeitanlagen
  • Immissionsgutachten zur Bauleitplanung
  • Dimensionierung von Minderungsmaßnahmen (aktiver / passiver Schallschutz)
  • (Abnahme-)Messung als Messstelle nach §29b BImSchG
  • Abwicklung des Entschädigungsverfahrens für passiven Schallschutz

Wir ermitteln und beurteilen die schalltechnische Situation, dimensionieren erforderliche Minderungsmaßnahmen und begleiten jedes Projekt erfolgreich durch die Genehmigungs- und Planungsphase.

Unsere Büro in Dortmund und Düsseldorf sind ausgewiesen als Messstelle zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen nach §29b BImSchG.

Belastbare Ergebnisse für alle Projekte

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