Gerüche

Bildband "Safety by Peutz"

In unserem Bildband "Safety by Peutz" zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen, wie wir uns bei Peutz um Ihre Welt der Sicherheit kümmern. Wir zeigen verschiedene Aspekte von Sicherheit auf, die wir im Rahmen unserer Arbeit untersuchen. Unsere Untersuchungen reichen z. B. im Bereich Brandschutz von der Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten bis hin zu Brandversuchen in unserem Brandschutzlabor und sogar kontrollierten Durchführungen von Feuerwerken. Zudem erfolgen unter anderem Risikoanalysen von Chemiefabriken bis hin zu Sturmsimulationen in unserem Windkanal.

Reitsportzentrum zum B-Plan "Kaserne"

In Emmerich ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33/1 "Kaserne" vorgesehen. Geplant ist die Entwicklung von Gewerbegebietsflächen, Wohngebietsflächen (als Sondergebiet) und Mischgebietsflächen sowie Sondergebietsflächen mit Nutzungen durch ein Reitsportzentrum sowie durch einen Nahversorger. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt auf einem ehemaligen Kasernengelände, westlich des Borgheeser Wegs, südlich der Ostermayerstraße und nördlich der Straße Am Busch. Östlich verläuft die Klever Straße.

Industrieareal newPark

Der Auftraggeber, die newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, plant die Entwicklung des Industrieareals „newPark“. Hier sollen flächenintensive industrielle und gewerbliche Großvorhaben mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes angesiedelt werden. Die Projektfläche „newPark“ liegt im nordöstlichen Ruhrgebiet auf den Stadtgebieten der Städte Datteln und Waltrop im Kreis Recklinghausen. Sie ist im Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als Gebiet für flächenintensive industrielle Großvorhaben festgelegt.

Fachbereiche

PROFITIEREN SIE VON KOMPETENZ! Egal in welchem Stadium sich Ihre Planung für Hoch-, Tief- oder Städtebau befindet, wir können Ihnen in sämtlichen Bereichen weiterhelfen: von Akustik, Schallschutz und Bauphysik über den Erschütterungsschutz bis hin zur Umwelttechnologie.

Gerüche

Mit der Novellierung der TA Luft in 2021 wurden die bisherigen Geruchs-Immissionsrichtlinien der einzelnen Bundesländer in eine bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Insbesondere bei Anlagen, von welchen erfahrungsgemäß relevante Geruchsemissionen ausgehen können, ist nun im Genehmigungsverfahren immer auch zu prüfen, ob der Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen sichergestellt ist. Die Thematik der Geruchsbelästigung nimmt somit nun einen deutlich höheren Stellenwert ein.

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