Straßenlärm

SCHUTZ VOR LÄRM

Lärmschutz

Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren werden von unserem Team auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Berechnungen für geplante Straßen-Baumaßnahmen nach RLS-90 durchgeführt.

 Für unser Team von erfahrenden Ingenieuren und Physikern ist die optimale Beratung schalltechnischer Aspekte in allen Planungsphasen oberstes Firmenziel.

Lärmsanierung

Gleichzeitig führt unser Team Untersuchungen bei bestehenden Verkehrswegen im Hinblick auf Lärmsanierungsmaßnahmen durch. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge ist die Lärmsanierung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird auf freiwilliger Basis durchgeführt.

Hiebei zeigt sich oft im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie sehr gerade bei Erörterungsterminen die fachliche Kompetenz – auch in verwandten akustischen Themen wie Bauakustik, Raumakustik oder Bauphysik – zu einer Versachlichung beitragen kann.