LASSEN SIE DEN LÄRM ABPRALLEN
Lärm ist unerwünschter Schall, der störend oder belästigend wirken kann. Lärm lässt sich als Nebenprodukt von Mobilität und Produktivität aber nicht vermeiden. Besonders in Ballungsräumen bestehen oft Lärmkonflikte. Hier ist es die Aufgabe des Schallimmissionsschutzes, die Belange von Anwohnern mit der notwendigen Führung von Verkehrswegen in Städten und der Planung von Gewerbebetrieben in Einklang zu bringen.
Für ein ruhiges Miteinander
- Ermittlung der schalltechnischen Situation
- Untersuchungen zur Genehmigungsplanung für Verkehrswege und Gewerbebetriebe
- Immissionsgutachten zur Bauleitplanung
- Dimensionierung von Minderungsmaßnahmen (aktiver / passiver Schallschutz)
- (Abnahme-)Messung als Messstelle nach §29b BImSchG
- Abwicklung des Entschädigungsverfahrens für passiven Schallschutz
Wir ermitteln und beurteilen die schalltechnische Situation, dimensionieren erforderliche Minderungsmaßnahmen und begleiten Verkehrs- und Gewerbeprojekte erfolgreich durch die Genehmigungs- und Planungsphase.
Unser Büro in Düsseldorf ist ausgewiesen als Messstelle zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen nach §29b BImSchG.