SCHUTZ VOR LÄRM
Als Gewerbelärm - auch Industrielärm genannt - wird der Lärm von großen Industrie- und Fabrikanlagen als auch der von kleineren Handwreksbetrieben bezeichnet. Der Begriff beinhaltet neben dem Lärm, der von Maschinen verursacht wird, auch den Lärm von Fahrzeugen auf dem Werks- oder Betriebsgelände.
Um ausreichende Vorsorge und Schutz vor Lärm gegen erhebliche Belästigungen zu treffen ist die wichtigste Vorschrift das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).