SCHUTZ VOR LÄRM
Lärmschutz
Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren werden von unserem Team auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Berechnungen für geplante Schienenbauprojekte (Schall03) durchgeführt.
Dabei ist für unser Team mit erfahrenen Ingenieuren und Physikern die optimale Beratung schalltechnischer Aspekte in allen Planungsphasen oberstes Firmenziel.
Lärmsanierung
Gleichzeitig führt unser Team Untersuchungen bei bestehenden Schienenverkehrswegen im Hinblick auf Lärmsanierungsmaßnahmen durch. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge ist die Lärmsanierung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird auf freiwilliger Basis durchgeführt.
Hiebei zeigt sich oft im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie sehr gerade bei Erörterungsterminen die fachliche Kompetenz – auch in verwandten akustischen Themen wie Bauakustik, Raumakustik oder Bauphysik – zu einer Versachlichung beitragen kann.