SCHUTZ VOR LÄRM
Durch die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) ist der Arbeitgeber unter anderem verpflichtet, die Gefährdung der Beschäftigten durch Lärm zu beurteilen, sofern diese Lärm ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten.
Wir führen die erforderlichen Messungen durch und erstellen die Gefährdungsbeurteilung bezüglich „Lärm am Arbeitsplatz“ für Sie. Auf dieser Grundlage beraten wir Sie und zeigen Ihnen mögliche Verpflichtungen auf, die sich aufgrund der LärmVibrationsArbSchV ergeben.