Als Umgebungslärm sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien definiert, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Hierzu zählen der Verkehrslärm sowie der Lärm von Industrie– und Gewerbeanlagen.
Hierbei ist zu beachten, dass Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen und mehr), der Lärm am Arbeitsplatz, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen NICHT zum Umgebungslärm zählen.
Umgebungslärm belastet die Bevölkerung seit Jahren unvermindert stark und nimmt in Teilen bereits die Gesundheit beeinträchtigende Ausmaße an.