Fluglärm

SCHUTZ VOR FLUGLÄRM

Das freiwillige Schallschutzprogramm der Flughafen Düsseldorf GmbH basiert auf akutellen Erkenntnissen der Lärmwirkforschung und geht beim Schutz vor Fluglärm am Tage im Rahmen des Fluglärmgesetzes auch über das vom Gesetzgeber geforderte Maß hinaus.

Im Auftrag der Abteilungen Nachbarschaftsdialog und Immissionsschutz wurden in den vergangenen Jahren mehr als 1.000 Untersuchungen zur vorhandenen Bausubstanz in Gebäuden bezüglich des Schallschutzes gegenüber Fluglärm erfasst. Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus darf dabei der zulässige Innenraumpegel den maximalen Wert von      Li=55 dB (A) nicht überschreiten.

Bei Überschreitung des zulässigen Innnenraumpegels berät unser Team hinsichtlich prinzipieller Lösungen sowie Kostenschätzung, um das Schutzziel zu erreichen.