SCHUTZ VOR LÄRM
Regelungen zur Begrenzung der Schallimmissionen durch Bautätigkeiten sind in einer eigenen Verwaltungsvorschrift - der AVV Baulärm regegelt.
Für die Planung und Ausführungsbegleitung von Bauarbeiten bieten wir folgende Leistungen an:
- Ermittlung der Betroffenheiten
- Planung des Lärm- und Erschütterungsmonitoring
- Beschwerde- und Informationsmanagement
- Planung von Schallschutzmaßnahmen für die Einrichtung der Baustelle (mobile Schallschutzwände, Kapselungen, etc.)
- Dauerhafte Messungen von Schall- und Erschütterungen kombinierbar mit einer robusten Messeinrichtung auch ohne externe Stromquelle
- Messungen von sekundärem Luftschall und Erschütterungen im Innenraum z. B. beim Tunnelbau
- Automatische Benachrichtigung der Bauleitung per SMS oder Warnlicht bei Überschreitung von eingestellten Warnschwellen
- Einsicht der Messergebnisse jederzeit über Internet möglich (ggf. auch für Behörden, Bauleitung und Anwohner)