Baulärm

SCHUTZ VOR LÄRM

Regelungen zur Begrenzung der Schallimmissionen durch Bautätigkeiten sind in einer eigenen Verwaltungsvorschrift - der AVV Baulärm regegelt.

 

Für die Planung und Ausführungsbegleitung von Bauarbeiten bieten wir folgende Leistungen an:

  • Ermittlung der Betroffenheiten
  • Planung des Lärm- und Erschütterungsmonitoring
  • Beschwerde- und Informationsmanagement
  • Planung von Schallschutzmaßnahmen für die Einrichtung der Baustelle (mobile Schallschutzwände, Kapselungen, etc.)
  • Dauerhafte Messungen von Schall- und Erschütterungen kombinierbar mit einer robusten Messeinrichtung auch ohne externe Stromquelle
  • Messungen von sekundärem Luftschall und Erschütterungen im Innenraum z. B. beim Tunnelbau
  • Automatische Benachrichtigung der Bauleitung per SMS oder Warnlicht bei Überschreitung von eingestellten Warnschwellen
  • Einsicht der Messergebnisse jederzeit über Internet möglich (ggf. auch für Behörden, Bauleitung und Anwohner)